Dein Weg mit uns
am Steuer
Unsere Öffnungszeiten: Montag: 13:30 - 17:00 Uhr | Dienstag: 13:30 - 17:00 Uhr | Mittwoch: 13:30 - 17:00 Uhr | Donnerstag: 13:30 - 18:00 Uhr | Freitag: 15:30 - 17:00 Uhr
Ob Motorrad, Auto oder Anhänger – wir begleiten dich professionell auf dem Weg zum Führerschein. Hier findest du alle Details zu den Klassen, in denen wir ausbilden.
Bike 2 Bike
Wir sind selbst erfahrene Motorradfahrer und begleiten dich teilweise mit dem Motorrad bei den Fahrstunden. So bekommst du praxisnahe Tipps aus der Perspektive eines Bikers!
Deine Vorteile bei uns
Für nähere Infos zu den einzelnen Klassen frag uns einfach persönlich.
Mofa Prüfbescheinigung
- Leichtkraftfahrzeuge 50 cm³ 45 km/h
- Mindestalter: 15 Jahre
Krafträder bis 125 cm³
- Erweiterungsmöglichkeit: Nach zwei Jahren kann die Fahrerlaubnis A2 ohne Theorieprüfung erworben werden
Motorräder bis 35 kW (48 PS)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Erweiterungsmöglichkeit: Nach zwei Jahren kann die Fahrerlaubnis A ohne Theorieprüfung erworben werden
Unbeschränkte Motorräder
- Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg
- 20 Jahre, wenn mind. 2 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis A2
125er-Motorräder mit dem Autoführerschein fahren
- Mindestalter: 25 Jahre
- Nur im Inland gültig
- Voraussetzung:
Mindestens 5 Jahre im Besitz von Klasse B
Erlaubte Fahrzeuge:
- Motorräder der Klasse A1 (bis 125 cm³ und 11 kW)
- Besonderheit: Keine Prüfung erforderlich, nur eine Fahrerschulung
Autoführerschein (Schalt- & Automatikgetriebe)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre (Begleitetes Fahren – BF17)
Fahrzeuge:
- Pkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
- Maximal 9 Sitzplätze inkl. Fahrer
Anhängerregelung:
- Anhänger bis 750 kg immer erlaubt
- Schwerere Anhänger erlaubt, wenn das Gesamtgewicht 3,5 t nicht überschreitet
Schaltwagen- & Automatik-Kombi
- Besonderheit: Prüfung auf Automatikgetriebe, aber trotzdem später Schaltwagen fahren dürfen
Voraussetzung:
- Mindestens 10 Schaltwagen-Fahrstunden während der Ausbildung
Pkw mit Anhänger über 750 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre (Begleitetes Fahren – BF17)
Erlaubte Kombinationen:
- Pkw mit Anhänger über 750 kg
- Gesamtmasse der Kombination bis 7 t
Besonders geeignet für:
- Wohnwagenbesitzer
- Pferdeanhänger
- Gewerbliche Nutzung
Informationen für die Fahranfänger
Informationen für die Begleitpersonen
Wollen Sie das tolle Fahrgefühl auf einem Motorrad erleben?
Wir zeigen Ihnen die richtige Schräglage - mit uns als Partner sind Sie gut beraten! Ihr Fahrlehrer Jürgen Müller ist selbst seit vielen Jahren aktiver Motorradfahrer und besucht regelmäßig Fortbildungen um Sie auf dem neuesten Stand unterrichten zu können.
Des Weiteren stehen für Sie zahlreiche, attraktive Motorräder bereit. Besonders zu erwähnen wäre unsere neue Honda 500 CBF mit ABS-Bremssystem für die Klasse A2 und unsere Suzuki 650 Gladius ebenfalls mit ABS-Bremssystem für die Klasse A. Somit lernen Sie von Beginn an den Umgang mit modernster Fahrtechnik! Details zu unseren Maschinen finden Sie unter Fahrzeuge.
Ab sofort mit B196 (Schlüsselzahl) Motorräder fahren.
Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Verkehrsministers zugestimmt auch ohne zusätzliche Führerscheinprüfung Motorräder bis 125ccm und einen Leistungsgewicht von 0,1 KW /KG fahren zu dürfen.
Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre, 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B und eine Schulung mit 4 Unterrichtseinheiten Theorie a´90 Min. und 10 praktische Fahrstunden a´45 Min. in der Fahrschule.
Nach Abschluss der Ausbildung erhältst du einen Nachweis, mit dem du deine Schlüsselzahl in den Führerschein eintragen lassen kannst. Die Schlüsselzahl B196 ist nur in Deutschland gültig, deshalb sind Fahrten ins Ausland nicht möglich.
Mit der Schlüsselzahl B196 ist auch momentan kein vereinfachter Aufstieg in höhere Motorradklassen möglich.
Du hast Interesse?
Anmeldung jederzeit zu den Büro- und Unterrichtszeiten unter
Tel.: 09422 805080 oder 0172 8529349.