Führerschein-|klassen

Darin bilden wir dich aus!

Ob Motorrad, Auto oder Anhänger – wir begleiten dich professionell auf dem Weg zum Führerschein. Hier findest du alle Details zu den Klassen, in denen wir ausbilden.

Bike 2 Bike
Wir sind selbst erfahrene Motorradfahrer und begleiten dich teilweise mit dem Motorrad bei den Fahrstunden. So bekommst du praxisnahe Tipps aus der Perspektive eines Bikers!

Deine Vorteile bei uns

  • Erfahrene Fahrlehrer – professionell & geduldig
  • Praxisnahe Motorrad-Ausbildung mit Begleitung auf dem Bike
  • Moderne Fahrzeuge & entspannte Lernatmosphäre
  • Flexible Fahrstundenplanung

Für nähere Infos zu den einzelnen Klassen frag uns einfach persönlich.

Zum Kontaktformular

AM

Mofa Prüfbescheinigung

  • Leichtkraftfahrzeuge 50 cm³ 45 km/h
  • Mindestalter: 15 Jahre

A1

Krafträder bis 125 cm³

  • Erweiterungsmöglichkeit: Nach zwei Jahren kann die Fahrerlaubnis A2 ohne Theorieprüfung erworben werden

A2

Motorräder bis 35 kW (48 PS)

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Erweiterungsmöglichkeit: Nach zwei Jahren kann die Fahrerlaubnis A ohne Theorieprüfung erworben werden

A

Unbeschränkte Motorräder

  • Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg
  • 20 Jahre, wenn mind. 2 Jahre Vorbesitz der Fahrerlaubnis A2

B196

125er-Motorräder mit dem Autoführerschein fahren

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Nur im Inland gültig
  • Voraussetzung:
    Mindestens 5 Jahre im Besitz von Klasse B

Erlaubte Fahrzeuge:

  • Motorräder der Klasse A1 (bis 125 cm³ und 11 kW)
  • Besonderheit: Keine Prüfung erforderlich, nur eine Fahrerschulung

PKW-Führerscheine

B

Autoführerschein (Schalt- & Automatikgetriebe)

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (Begleitetes Fahren – BF17)

Fahrzeuge:

  • Pkw bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht
  • Maximal 9 Sitzplätze inkl. Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger bis 750 kg immer erlaubt
  • Schwerere Anhänger erlaubt, wenn das Gesamtgewicht 3,5 t nicht überschreitet

B197

Schaltwagen- & Automatik-Kombi

  • Besonderheit: Prüfung auf Automatikgetriebe, aber trotzdem später Schaltwagen fahren dürfen

Voraussetzung:

  • Mindestens 10 Schaltwagen-Fahrstunden während der Ausbildung

Anhänger-Klassen

BE

Pkw mit Anhänger über 750 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (Begleitetes Fahren – BF17)

Erlaubte Kombinationen:

  • Pkw mit Anhänger über 750 kg
  • Gesamtmasse der Kombination bis 7 t

Besonders geeignet für:

  • Wohnwagenbesitzer
  • Pferdeanhänger
  • Gewerbliche Nutzung

Führerschein mit 17

Informationen zum begleitenden Fahren

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 kannst du bereits vor deinem 18. Geburtstag erste Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln und eigenständig unterwegs sein – in Begleitung einer erwachsenen Person. Dieses Modell bietet dir die perfekte Gelegenheit, frühzeitig sicher zu fahren, dein Können zu verbessern und nach deinem 18. Geburtstag voll durchzustarten! Ideal für alle, die früh mobil sein möchten und dabei auf Sicherheit setzen.

Informationen für die Fahranfänger

  • Sie dürfen nur mit eingetragenen Begleitpersonen fahren.
  • Ab 16 1/2 Jahren können Sie sich zum Führerschein anmelden.
  • Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfbescheinigung.
  • Ab 18 Jahren erhalten Sie Ihren normalen Führerschein.
  • Gültig nur in Deutschland und Österreich

Informationen für die Begleitpersonen

  • Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie müssen seit mindestens 5 Jahren den Führerschein besitzen (Klasse B).
  • Sie dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg eingetragen haben.
  • Die Begleitpersonen müssen bereits bei der Antragstellung genannt werden.

Melden Sie sich jetzt bei uns an

Der Motorradführerschein

Wollen Sie das tolle Fahrgefühl auf einem Motorrad erleben?

Wir zeigen Ihnen die richtige Schräglage - mit uns als Partner sind Sie gut beraten! Ihr Fahrlehrer Jürgen Müller ist selbst seit vielen Jahren aktiver Motorradfahrer und besucht regelmäßig Fortbildungen um Sie auf dem neuesten Stand unterrichten zu können.

Des Weiteren stehen für Sie zahlreiche, attraktive Motorräder bereit. Besonders zu erwähnen wäre unsere neue Honda 500 CBF mit ABS-Bremssystem für die Klasse A2 und unsere Suzuki 650 Gladius ebenfalls mit ABS-Bremssystem für die Klasse A. Somit lernen Sie von Beginn an den Umgang mit modernster Fahrtechnik! Details zu unseren Maschinen finden Sie unter Fahrzeuge.

NEU - NEU - NEU

Ab sofort mit B196 (Schlüsselzahl) Motorräder fahren.
Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Verkehrsministers zugestimmt auch ohne zusätzliche Führerscheinprüfung Motorräder bis 125ccm und einen Leistungsgewicht von 0,1 KW /KG fahren zu dürfen.

Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre, 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B und eine Schulung mit 4 Unterrichtseinheiten Theorie a´90 Min. und 10 praktische Fahrstunden a´45 Min. in der Fahrschule.

Nach Abschluss der Ausbildung erhältst du einen Nachweis, mit dem du deine Schlüsselzahl in den Führerschein eintragen lassen kannst. Die Schlüsselzahl B196 ist nur in Deutschland gültig, deshalb sind Fahrten ins Ausland nicht möglich.

Mit der Schlüsselzahl B196 ist auch momentan kein vereinfachter Aufstieg in höhere Motorradklassen möglich.

Du hast Interesse?
Anmeldung jederzeit zu den Büro- und Unterrichtszeiten unter
Tel.: 09422 805080 oder 0172 8529349.